AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der hb-communikation / Horst Becker
Stand: 15.04.2022


1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen der Agentur gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und HB Communication Hochallee 120, 20149 Hamburg („HBC“).

 

1.2 Die AGB gelten für die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen (im Folgenden auch: „Leistungen“), gegebenenfalls im Rahmen eines gemeinsamen Projektes („Projekt“) durch HBC an den Kunden. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass hier für ein erneuter Hinweis im Einzelfall erforderlich ist.

 

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern HBC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann, wenn der Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen eine Leistung von HBC annimmt.

 

2. Leistungserbringung

2.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus dem Angebotsvertrag. Mehraufwand von HBC, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden über die Vereinbarung hinaus, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen berechnet.

 

2.2 HBC darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Kunden kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.

 

2.3 Zwecks Prüfung und Zustimmung legt HBC dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Kunde übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

 

2.4 Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel u. Arzneimittelrecht) wird von HBC nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. 

Beauftragt der Kunden HBC mit diesen Leistungen trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten der Agentur und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.). HBC ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die in der Werbung

enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

 

2.5 Die Leistungen von HBC sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz). 

 

2.6 Die Leistungen von HBC werden im Rahmen der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen) erbracht. 

Sollten von HBC unverschuldet Arbeiten an Wochenenden oder Feiertagen für den Projekterfolg notwendig sein, werden die zu erwartenden Mehraufwände

im Vorfeld mit dem Kunden besprochen und Kosten von dem Kunden schriftlich freigegeben. Diese Mehraufwände werden i.d.R. mit einem Tagessatz inkl. eines 25-prozentigen Aufschlags vergütet.

 

 

 

 

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die pflichtgemäße und termingerechte Leistung von HBC hängt von der Mitwirkung des Kunden im Projektverlauf ab. Dazu gehören:

– rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller benötigten Materialien und Produktinformationen

-frühzeitige Information über alle relevanten Termine und Änderungen

– Einhaltung des Timings in Bezug auf Liefertermine und Feedbackfristen

– Teilnahme an allen relevanten Projektbesprechungen und Entscheidungen zum Projektverlauf

– unverzügliche Mitteilung etwaiger Lücken, Fehler oder Widersprüche in der fachlichen Spezifikation, soweit diese kundenseitig erkennbar sind

– unverzügliche Mitteilung von Störungen oder Fehlermeldungen und Mitwirkung an deren Behebung

– unverzügliche Mitteilung etwaiger Änderungen bzw. Ergänzungen von Projektanforderungen, 

Leistungsvoraussetzungen und anderer relevanter Informationen

 

 

4. Termine, Lieferfristen

4.1 Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich im Projektvertrag als „Fixtermine“ vereinbart sind.

 

4.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Agentur berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

4.3 HBC haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunden erforderliche Mitwirkungspflichten wie Genehmigungen und Abnahmen unterlässt.

 

5. Abnahme

5.1 Schuldet HBC einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk (z. B. Entwurf) ist der Kunde nach Korrekturstufen zur Abnahme verpflichtet. Nach jeder Leistungsphase versendet HBC eine E-Mail mit Aufforderung zur Abnahme.

Der Projektverantwortliche auf Kundenseite erklärt binnen fünf Tagen per E-Mail die Abnahme der in dieser Phase erbrachten Leistungen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn innerhalb der Frist die Abnahme nicht verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird HBC diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Sofern im Projektvertrag nicht anders vereinbart, wird HBC maximal zwei Korrekturschleifen durchführen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

 

6. Zahlungsbedingungen, Vergütung, Aufwendungen

6.1 HBC stellt Leistungen monatlich nachträglich in Rechnung.

 

6.2 Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung pünktlich zum Ende des Monats.

 

6.3 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren, wie z. B. GEMA-Gebühren und sonstige Abgaben 7.4 Jede Partei trägt die Kosten für Porto, Telefon, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen.

 

6.4 Reisekosten werden dem Kunden wie folgt berechnet:

– Fremdkosten: nach Belegen,

– Stundenaufwand

– Reisekosten im eigenen Pkw: 0,52 Euro/km.

 

6.5 Alle sonstigen Kosten wie Anwaltskosten, Kurier- und Transportkosten, die vom Kunden bestellt werden, werden dem Kunden nach Belegen berechnet.

 

7. Nutzungsrechte

7.1 Sofern nicht abweichend im Projektvertrag geregelt, erwirbt der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die nach dem Vertragszweck erforderlichen zeitlich und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den von HBC gestalteten Werbemitteln. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HBC.

 

7.2 Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen von HBC

Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte oder Rechte von Verwertungsgesellschaften) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, kann HBC die Rechte und Zustimmungen nach eigenem Ermessen entweder im Namen und für Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung und im eigenen Namen einholen. HBC berechnet die ggf. entstandenen Kosten an den Kunden weiter. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zulasten des Kunden.

 

7.3 Alle Projektsourcen (programmierter Code, InDesign- oder Photoshop-Daten etc.) werden grundsätzlich nicht an den Kunden übertragen. Diese können jedoch auf Anfrage nach dem Projekt zur Verfügung gestellt werden. Für die Bereinigung, Aufbereitung und Dokumentation der Daten entstehen in jedem Fall Zusatzaufwände, die vorab benannt und nach Aufwand abgerechnet werden.

 

7.4 HBC darf die von HBC konzipierten Werbemittel und Projektbeschreibungen auch bei einer ausschließlichen Nutzungsrechtsübertragung, zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in ihrer Internet-Website sowie auf den

Social Media-Präsenzen von HBC nutzen. Darüber hinaus darf HBC die Werbemittel und Projektbeschreibungen bei Kreativ-Awards einreichen, inklusive der Veröffentlichung auf den Webseiten und Social Media-Präsenzen der

Awards Organisation.

7.5 Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei HBC. Dies gilt auch und gerade für Leistungen von HBC, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

 

 

8. Kündigung

8.1 Kündigt der Kunde einen Auftrag vorzeitig, zahlt der Kunde die Leistungen, die HBC bis dahin erbracht hat, einschließlich der Fremdkosten, mindestens jedoch 15 Prozent der vereinbarten Vergütung.

 

8.2 Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. HBC ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde wiederholt seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 4 der AGB auch nach Aufforderung nicht nachkommt.

 

9. Haftung

9.1 HBC haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

 

9.1.1 Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder

leitende Angestellte von uns verursacht wurde.

 

9.1.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HBC nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

9.1.3 Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

 

9.2 Alle gegen HBC gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

 

9.3 Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche HBC zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunden Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

 

9.4 Sollte Drittsoftware im Projekt eingesetzt werden, wie z. B. Typo3, Drupal, WordPress, Youtube-Api etc., übernimmt HBC dafür keine Haftung. Es ist in der Verantwortung des Herstellers der jeweiligen Drittsoftware, Security- und Funktions-Updates durchzuführen und bereitzustellen, um eine zuverlässige Funktion auf den vorgegebenen Browser- und Betriebssystemen zu gewährleisten.

 

9.5 Bucht HBC für den Kunden Werbeplätze bei Dritten, so übernimmt HBC keine Haftung für Fehler bei der Ausspielung der Werbung, sofern HBC kein Verschulden trifft.

 

 

10. Vertraulichkeit

10.1 Die Parteien werden alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten vertraulichen Unterlagen, Informationen als ihnen anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln und absolute Verschwiegenheit bewahren, diese nur denjenigen ihrer Mitarbeiter zugänglich machen, deren Einbeziehung für die Verwirklichung der Zwecke dieser Vereinbarung tatsächlich notwendig ist, sie Dritten – ausgenommen Mitarbeitern verbundener Unternehmen (§§15 ff. AktG), deren Einbeziehung für die Verwirklichung der Zwecke dieser Vereinbarung tatsächlich notwendig ist, sowie professionellen Beratern mit Verschwiegenheitspflicht keinesfalls zugänglich machen und auf eine Verwertung der gewonnenen Erkenntnisse unwiderruflich verzichten. Die Parteien werden dafür Sorge tragen, dass die verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG), denen eine Partei (offen-legende Partei) vertraulichen Unterlagen und Informationen zugänglich macht, ihrerseits ebenfalls schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind.